§ 1: Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Intena Humanity e.V." und hat seinen Sitz in Mönchengladbach.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Satzung ist die rechtliche Grundlage unserer Arbeit. Sie legt fest, welche Zwecke der Verein verfolgt, wie Mittel verwendet werden und wie Entscheidungen zustande kommen. Wir veröffentlichen sie hier vollständig, damit jede Spenderin und jedes Mitglied nachlesen kann, woran wir gebunden sind.
Das Finanzamt Mönchengladbach hat mit Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO vom 25.03.2022 (Steuernummer 121/5784/6989) gesondert festgestellt, dass unsere Satzung die Voraussetzungen der §§ 51, 59, 60 und 61 AO erfüllt. Festgestellt wurden folgende Zwecke:
Mit der Feststellung nach § 60a AO ist keine Anerkennung darüber verbunden, dass die tatsächliche Geschäftsführung den Anforderungen des § 63 AO entspricht. Darüber entscheidet das Finanzamt im Veranlagungsverfahren.
Der Verein führt den Namen „Intena Humanity e.V." und hat seinen Sitz in Mönchengladbach.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Ziel und Zweck des Vereins ist es, die Durchführung von humanitären Hilfs- und Entwicklungsprojekten zur Linderung von Not der Bedürftigen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist:
Der Verein fördert mildtätige Zwecke durch die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 AO.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
Die Durchführung von Sportaktivitäten bei Kindern und Jugendlichen mit dem Ziel:
Für die Verwirklichung der Hilfsprojekte kann der Verein entweder selber agieren oder mit anderen Hilfsorganisationen die Durchführung abstimmen und abwickeln. Durch die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen im In- und Ausland soll die Völkerverständigung gefördert werden.
Der Verein kann für die Verwirklichung der Hilfsprojekte verschiedene kulturelle und soziale Aktivitäten entfalten, die seinem Zweck dienlich und geeignet sind, diesen zu fördern.
Die Mitgliedschaft endet:
Bei juristischen Personen endet die Mitgliedschaft zudem mit der Auflösung der juristischen Person oder mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die juristische Person.
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
5. Die Mitgliederversammlung ist für folgende Anliegen zuständig:
6. Jede Mitgliederversammlung, die ordentlich einberufen wurde, ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der tatsächlich erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
7. Ordentliche Mitglieder, die unentschuldigt zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen der Mitgliederversammlung fernbleiben, werden gemäß § 5 von der Mitgliedschaft ausgeschlossen.
Der Verein gibt sich eine Beitragsordnung.
1. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:
2. Der Vorstand kann im Bedarfsfall im In- und Ausland Geschäftsstellen des Vereins errichten.
Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der bei der Mitgliederversammlung anwesenden ordentlichen Mitglieder.
Die in den Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen. Diese sind von dem Versammlungsleiter und dem jeweiligen Schriftführer zu unterzeichnen.
Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Stimmenmehrheit von ¾ der erschienenen ordentlichen Mitglieder aufgelöst werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorstand und sein Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die Whipso gUG, Am Alexanderhaus 66A, 26127 Oldenburg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
Diese Seite gibt den Satzungstext wieder. Rechtlich maßgeblich ist die beim Vereinsregister (Amtsgericht Mönchengladbach) hinterlegte Fassung. Eine Abschrift senden wir dir auf Anfrage gerne zu – info@intenahumanity.de.
Mehr über unsere Arbeit findest du unter Über uns und Projekte.